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Archiv für September 2009

Krankenzusatzversicherung Beitragsanpassung und Zahnzuatzversicherung

Zusatzversicherung Vergleich

In den nächsten Monaten werden bei den 3 großen Zahnzusatzversicherungen: CSS flexi Arag Z100 und der Zahnzusatzversicherung Barmenia ZG die Beiträge nach oben angepasst.Während die CSS flexi Zusatzversicherung und auch die Arag Z100 Zahnversicherung die erste Anpassung seit mehreren Jahren vornehmen, welche nebenbei bemerkt auch noch sehr niedrig ausfällt, sieht dies bei der Zahnzusatzversicherung Barmenia schon anders aus. Denn dieser Zahntarif nimmt bereits die zweite umfassende Beitragsanpassung innerhalb von 2 Jahren vor.Diesmal steigen die Beiträge schon wieder um fast 20%, obweohl gerade für 2009 eine Beitragsanpassung vorgenommen wurde.Woran liegt es, dass eine Zahnzusatzversicherung überhaupt die Beiträge anpassen muss?Nun, wie in allen Bereichen steigen die Preise auch in der Gesundheitsversorgung. Da diese Preissteigerung von vorn herein in einer Zahnzusatzversicherung nicht kalkuliert werden kann, kommt es immer wieder zu kleineren Beitragsanpassungen,w as völlig normal und legitim ist. So liegt die Anpassung bei der CSS flexi Zusatzversicherung und der Arag Z100 bei ca. 1-3% pro Jahr, was der durchschnittlichen Inflationsrate entspricht. Bei der Zahnzusatzversicherung Barmenia hingegen gibt es mittlerweile mehrfache Anpassungen von über 10% pro Jahr.Ein Grund hierfür kann eine falsche Annahmepolitik sein. So wird beispielsweise bei der Zahnzusatzversicherung Barmenia ZG nicht nach herausnehmbaren Zahnersatz gefragt.Des Weiteren gibt es in dieser Zahnzusatzversicherung keine anfänglichen Summenbegrenzungen. Dies kann natürlich dazu führen, dass Personen mit schlechten Zähnen die Zahnzusatzversicherung Barmenia ZG abgeschlossen haben und nach und nach die Kosten verursachen, die durch die gesammte Versichertengemeinschaft in diesem Tarif zu tragen sind.Aus diesem Grund gibt es Anpassungen nach oben.Wer nun einfach denkt, er wechselt die Zahnzusatzversicherung einfach,d er verliert wiederum die bereits angesparten Alterungsrückstellungen bei der Barmenia, was ebenfalls sehr ärgerlich ist.Ansonsten ist die Zahnzusatzversicherung Barmenia natürlich ein hervorragender Tarif. Wir wollen nur hoffen, dass nun erstmal lange Zeit genug Beiträge angepasst wurden.

Sicherlich ist es schwer die Vielzahl verschiederner Zusatzversicherungen am Markt bezüglich ihrer Leistungsfäigkeit zu vergleichen. Doch oftmals werden in Vergleichen und Testberichten zu Zusatzversicherungen “Äpfel mit Birnen” verglichen.

Grundsätzlich bestehen bei ambulanten Zusatzversicherungen 2 Arten. Eine reine Ergänzungversicherung, die teilweise Restkosten absichert, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen werden. Zudem bieten derartige Tarif oft Zusatzleistungen, bei denen bis zu bestimmten Höchstgrenzen die Kosten für bestimmte Heil-Arznei- und Hilfsmittel erstattet werden.

Ein solches Beispiel ist die Heilpraktikerversicherung, welche die Behandlungskosten, sowie verschriebene Heil- und Arzneimitteln erstattet, die bei einer Behandlung durch Heilpraktiker entstanden sind. Je nach Tarifart werden auch die Behandlungskosten bei Naturheilverfahren durch Ärzte erstattet.

An der generellen ärztlichen Behandlung, z.B. zügigere Terminvergabe, Zugriff auf schnelle und bessere Behandlungsmethoden bezüglich der Schulmedizin ist mit einer solchen Zusatzversicherung jedoch nicht verbunden.

Anders sieht dies bei einer ambulante Zusatzversicherung aus. Eine solche ambulante Zusatzversicherung nach dem Kostenerstattungsprinzip kostet um einiges mehr. Der Grund liegt vor allem darin, dass die versicherten Leistungen um ein vielfaches mehr kosten können als bei einer normalen Heilpraktikerversicherung.

So ermöglicht eine ambulante Zusatzversicherung die Behandlugn durch Privatärzte und erstattet die Behandlungskosten nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte.

Oftmals bevorzugen Ärzte Privatpatienten nicht allein deswegen, weil sie für diese mehr Geld erhalten als für die Behandlung eines Kassenpatienten. Ein wesentlich wichtigerer Grund ist der, dass Ärzte bei Privatpatienten überhaupt etwas für Ihre Arbeit erhalten. Für die Behandlung eines Kassenpatienten werden niedrige Pauschalen an die Ärzte bezahlt, welche jedoch viele Monate später erst an den Arzt ausgezahlt werden. Nicht so bei Privatpatienten, hier wird eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte gestellt udn zügig vom Patienten bezahlt. Der Patient wiederung bekommt die Behandlungskosten von seiner privaten Krankenversicherung erstattet.

Eine Möglichkeit in diesen Privatstatus einzutauchen besteht für Kassenversicherte über den Abschluss einer Zusatzversicherung. Die so genannte ambulante Zusatzversicherung in Verbindung mit dem Kostenerstattungsprinzip.

Wer heute in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist und über keine Zusatzversicherung verfügt, steht vor einem Dilemma bzw. kann sich im Bedarfsfall zumindest sinnvolle Behandlungen, die die körpereigene Fähigkeit zur Abwehr und Minderung von Krankenheiten aktivieren, oft nicht leisten. Immerhin vertrauen 73 % der Deutschen nach einer Studie des Instituts Allensbach der heilsamen Wirkung einer Behandlung mit Naturheilverfahren.

Eine Behandlung mit Methoden der alternativen Medizin und der Naturheilkunde kann durchaus die gewünschten Effekte einer Krankheitsbekämpfung bzw. Verbesserung des Wohlbefindens haben. Das zeigt auch die Tatsache, dass im Hufelandverzeichnis  äußerst viele Diagnose- und Therapiemethoden der Naturheilkunde enthalten sind. Das Hufeland-Leistungsverzeichnis nimmt  nur Therapien ins Verzeichnis auf, deren Wirkung wissenschaftlich erwiesen ist.

Zu den besonders wichtigen Naturheilverfahren und Alternativverfahren  zählen die Akupunktur, die Anthroposophische Medizin, die Antihomotoxische Medizin, die Ayurveda, die Bioenergetische Medizin, die Elementar-Therapie, die Hydrotherapie u. v. a. m. Leider werden nur in wenigen Ausnahmefällen und nur unter ganz speziellen Voraussetzungen die Kosten für diese Behandlungen von der GKV übernommen.
Beispielsweise werden schon Kosten der Akupunktur übernommen, weil zusehens erkennt, dass diese Methode der Heilbehandlung erfolgsversprechend ist. Aber die Kostenerstattung für Akupunktur erfolgt nur unter ganz bestimmten Bedingungen und in den meisten Fällen werden z. B. nur sechs Akupunktursitzungen von der GKV bezahlt. Erfolg zeigt die Akupunktur aber in der Regel erst nach fünfzehn oder mehr Behandlungen, die dann der Patient selbst tragen müsste. Des weitern kann nicht darauf vertraut werden, dass zukünftig auch noch diese Leistungen von der GKV bezahlt werden.  Der Abschluss einer Zusatzversicherung Heilpraktiker empfielt sich also. Zu beachten dabei ist, dass es im Bedarfsfalle zu spät für einen Abschluss einer Heilpraktikerversicherung ist. Die Tatsache, dass für die Bezahlung von Leistungen eine bestimmte Wartezeit verstreichen muss, wird immer wieder unterschätzt.

Und: Naturheilverfahren sind nicht nur wegen der Mobilisierung der Selbstheilungskräfte des Körpers wichtig, sondern auch die Verbesserung der seelischen und mentalen Verfassung der Patienten können durch Naturheilverfahren nachhaltig verbessert werden. Körper, Geist und Seele müssen eine Einheit bilden, um optimale Heilungschancen bzw. Stabilierung der täglichen Gesundheit zu fördern. Die von der GKV maßgeblich übernommen Kosten der als “medizinisch notwendig” erachteten Versorgung reicht bei weitem nicht aus, um die Gesundheit und das eigene allgemeine Wohlbefinden und damit einen gewissen Lebensstandard zu sichern. Erwähnenswert ist es auch, dass es auch Psychotherapie durch Heilpraktiker gibt, die im Gegensatz zu der Behandlung durch einen Psychologen unter dem Oberbegriff der Naturheilverfahren bzw. alternativen Medizin fällt. In unserer Gesellschaft sind Depressionen die Volkskrankheit Nummer eins, deren Behandlung  sollte daher von großer Wichtigkeit sein, wird aber leider allzu oft vernachlässigt, auch weil sich Betroffene scheuen sich zu “outen” und zu einem Psychologen zu gehen.

Der individuelle Fall muss Berücksichtigung finden und der Mensch muss als “Ganzes” gesehen werden. So trägt z. B. die Ernährung und ein adäquates Stressmanagement dazu bei, um Bluthochdruck zu vermindern. Leider bezahlt die GKV i. d. R. lediglich Medikamente zur Bluthochdrucksenkung, doch damit alleine ist es selten getan. Es müssen auch die Ursache der Erkrankung und nicht nur deren Symptome bekämpft werden.

Wichtig ist auch, dass sehr viele Therapien und Behandlungen der alternativen Medizin bei meistens sehr vielen Krankheiten angewendet werden kann. Als Beispiel hierfür kann die traditionelle chinesische Medizin oder Pflanzenheilkunde dienen. So hat beispielsweise die traditionelle chinesische Medizin vielfältige Anwendungsbereiche. Sowohl akute Störungen psychosomatischer Art wie z. B.  Derpressionen oder Schlafstörungen als auch neurologische Erkrankungen wie Migräne, chronischer Kopfschmerz werden von ihr behandelt. Ebenso kann die chinesische Medizin bei einer Vielzahl anderer Krankheiten Abhilfe verschaffen. Magen-Darmerkrankungen wie Verstopfung, Colitis ulcerosa, Atemwegserkrankungen wie Asthma und Hauterkrankungen sind nur einige wenige Beispiele, bei dem diese Art der alternativen Medizin Anwendung findet.

Die Beispiele zeigen, dass Naturheilverfahren keineswegs als Sabatmedizin verunglimpft werden kann, vielmehr sollten bei Erkrankungen und Beschwerden maßgeblich auch die alternative Medizin gesetzt werden.

Gesetzlich krankenversicherte haben Anspruch auf Begleichung medizinisch in Anspruch genommenen Leistungen durch die Krankenkasse. Allerdings sind die Leistungen bekanntlich eingeschränkt und der Ausschluß von Leistungen der GKV hat bekanntlich in den letzten Jahren zugenommen. Besonders betroffen sind Naturheilverfahren und Heilmethoden und Behandlungen der alternativen Medizin, deren Kosten gewöhnlich nicht von der GKV übernommen werden. Das bringt viele Versicherungsnehmer auf den Plan, die von einer Behandlung z. B. bei einem Heipraktiker sehr viel halten. Doch es gibt nur einige Ausnahmeregelungen für Naturheilverfahren, die von der GKV übernommen werden. Diese sind im sog. “Hufelandverzeichnis” geregelt, das einer Initiative der gleichnamigen Hufelandstiftung zu verdanken ist.

Das Hufelandverzeichnis stellt eine verpflichtende Gebührenordnung für Naturheilverfahren, die von einem Arzt durchgeführt werden. Wenn zwischen Arzt und Patient keine andere Honorarleistung vereinbart wurde, gilt die Gebührenordnung des Hufelandverzeichnisses. Allerdings sind im Hufelandverzeichnis bestimmte Voraussetzungen geregelt, die dafür erfüllt sein müssen. So müssen die Therapien oder  Naturheilverfahren, die von Ärzten durchgeführt werden nach einer bestimmten Gebührenordnung für Ärzte richten. Das Hufelandverzeichnis, das von der Hufelandgesellschaft für Gesamtmedizin e. V. heraus gegeben wird, setzt voraus, das die aufgeführten Diagnostik- und Therapieverfahren, die dem Bereich der Naturheilkunde zuzurechnen sind, folgende Bedingungen erfüllen:

  1. sie müssen “theoretisch erklärbar und praktisch bewährt sein”
  2. “lern- und lehrbar” und
  3. “die eingesetzten Mittel und Wege müssen mit den theoretischen Denkansätzen ein plausibles Konzept ergeben”.

Damit stellt sich natürlich die Frage, wie diese drei Voraussetzungen definiert werden und welche Naturheilverfahren unter diese Kriterien fallen. Im Hufelandverzeichnis sind die meisten Leistungen enthalten, von denen es wissenschaftlich erwiesen ist, dass diese Naturheilverfahren auch Sinn machen, d. h. eine Verbesserung des Wohlbefindens bzw. Linderung oder gar Eliminierung der Krankheit zur Folge hat. Das Hufeland-Leistungsverzeichnis kann neu beschlossen werden und es kann daher sein, dass bestimmte Leistungen, die zur Zeit im Hufelandverzeichnis enthalten sind, gestrichen werden oder auch neue wieder dazu kommen. Der Abschluss einer Heilpraktikerversicherung ist in jedem Fall empfehlenswert. Das Hufelandverzeichnis enthält zwar die meisten bewährten und gängigen Naturheilverfahren, jedoch werden diese  nicht von der GKV bezahlt, sondern lediglich einige wenige Ausnahmeregelungen greifen.

Da Naturheilverfahren oft bei Ärzten, die Naturheilverfahren durchführen, unterschiedlich abgerechnet werden, dient das Hufelandverzeichnis als Abrechnungsvorschrift, falls nichts anderes vereinbart wurde. Der Abschluss einer guten Heilpraktikerversicherung lohnt aber auch deshalb, weil in dieser auch viele Zusatzleistungen wie Vorsorgeuntersuchungen, die nicht von der GKV bezahlt werden, versichert sind.

Ganz anders stellt sich die Situation zudem beim Heilpraktiker dar. Dieser ist nicht an das Hufelandverzeichnis gebunden, sondern kann lediglich nach Heilpraktikerrichtlinien abrechnen, muss es aber nicht. Die Kosten für einen Heilpraktiker können also sehr unterschiedlich ausfallen. Die Rechnung der Behandlung eines Heilpraktikers mus nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) erfolgen, damit sie von der Versicherung anerkannt wird.

Die Heilpraktikerversicherung Arag 483 stellt ebenso wie die Zusatzversicherung Heilpraktiker CSS flexi eine leistungsstarke und empfehlenswerte Heilpraktikerversicherung dar.

Es gibt allerdings signifikante Unterschiede zwischen der Arag 483 und der CSS flexi auf Grund derer keine pauschale Antwort darauf gegeben werden kann, welche Versicherung besser ist, da dies auf den jeweiligen Einzelfall ankommt.

Beide Heilpraktikerversicherungen leisten für Sehhilfen, allerdings bezahlt die Arag 483 für Sehhilfen bis zu 330 Euro, auf die alle 36 Monate ein Anspruch besteht. Die CSS flexi erstattet dagegen nur 200 Euro der Kosten für Sehhilfen, die aber dagegen alle 24 Monate geleistet werden können. Im Falle einer Nichtanspruchnahme innerhalb von 24 Monate erhöht sich der erstattungsfähige Betrag auf 300 Euro. Die Arag 483 lohnt sich dagegen aber allemal für Menschen, die mit den Gedanken einer Laser-OP spielen und damit noch drei Jahre warten können. Denn nach diesem Zeitraum leistet die Arag 483 eine Zuzahlung für eine Lasik-Op in Höhe von 1000 Euro.

Zwar leistet die CSS flexi Zusatzversicherung nicht pauschal nach dem Hufelandverzeichnis, dafür ist der Leistungskatalog der CSS flexi Krankenzusatzversicherung überaus umfangreich. Über 50 wichtige Naturheilverfahren sind hierin zu finden und decken damit nahezu 100% des kompletten Behandlungsfeldes der alternativen Medizin in Deutschland ab.

Positiv bei der Arag 483 Zusatzversicherung ist, dass der Höchst_Erstattungsbetrag von 2250 Euro auf einen Zeitraum von 24 Monaten aufgeteil ist, während sich die Höchsterstattung der CSS flexi Zusatzversicherung jeweils auf ein Jahr bezieht und zudem in den ersten 24 Monaten auf nur 600 Euro begrenzt ist.

Im Gegensatz zur Arag 483 Heilpraktikerversicherung wird bei der CSS flexi Zusatzversicherung die “Praxisgebühr” erstattet. Beide Zusatzversicherung erstatten jedoch gleichermaßen zu 100% die sonstigen gesetzlichen Eigenanteile für Arznei-Heil- und Hilfsmittel.

Sehr postiv ist bei beiden Tarifen, dass Naturheilverfahren nicht nur dann erstattungsfähig sind, wenn sie von Heilpraktikern durchgeführt werden. Gleiches gilt für eine Behandlung durch Ärzte für Naturheilverfahren und dies bis zu den jeweiligen Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte.

Während die CSS flexi Zusatzversicherung gesundes und kostenbewusstes Verhalten der Versicherungsnehmer mit einem innovativen Schadenfreiheitsrabattsystem belohnt, erhalten Versicherungsnehmer bei einem Jahr Leistungsfreiheit eine Beitragsrückerstattung von 50 Euro bei der Arag 483 Heilpraktikerversicherung.

Zudem bietet die Arag 483 Heilpraktikerversicherung eine Option auf späteren Wechsel in die Krankenvollversicherung und ist insofern besonders interessant für gut verdienende Arbeitnehmer oder Personen, die vor haben später in die private Krankenvollversicherung zu wechseln und sich schon heute ihren Gesundheitszustand sichern möchten.