Archiv für Juli 2010
Immer mehr Patienten, aber auch Heilbehandler schwören auf die Alternative Medizin. Auch die Krankenkassen dürfen diese seit 2004 bezuschussen bzw. hierfür Leistungen erbringen. So werden seitdem homöopathische Mittel auch von der Krankenkasse bezahlt, selbst wenn diese rezeptfrei sind.
Die medizinsche Wirksamkeit wird von einigen Fachkreisen umstritten, die Folge ist, dass Gesundheitsexperten wie Karl Lauterbach der Meinung sind, den Krankenkassen müsse verboten werden weiterhin Mittel der Homöopathie zu bezahlen. Bisher erhalten vor allem Kinder unter 18 Jahren und Jugendliche bis 18 Naturheilmittel von den Gesetzlichen Krankenkassen erstatten. Im Zuge weitere Sparmaßnahmen und Zweifeln an der Wirksamkeit solcher Arzneimittel könnte damit bald Schluss sein.
Es bleibt dann nur noch die Möglichkeit derartige Leistungen über eine private Heilpraktikerversicherung abzusichern. Diese kann allerdings nur solange abgeschlossen werden solange der Gesundheitszustand des Versicherten dies noch zulässt, also die Annahme bei einem privaten Versicherer möglich ist.
Der große Unterschied zwischen einem Heilpraktiker und einem Arzt für Naturheilverfahren ist zunächst einmal die Tatsache, dass der Arzt in der Regel ein Medzinstudium abgeschlossen hat. Im Gegensatz zum Studium der Medizin unterliegt die Ausbildung zum Heilpraktiker keinen einheitlichen Kriterien bzw. Inhalten, was es natürlich schwer macht die Qualität oder zumindest den Standard eines Heilpraktikers im Voraus richtig zu beurteilen.
Trotzdem kann die Behandlung durch eine Heilpraktiker eine Krankheit, bzw. ein Krankheitsbild vollständig heilen, in erster Linie dient die Behandlung durch einen Heilpraktiker aber als sinnvolle Ergänzung bei einer ärztlichen Behandlung.
Eine gute Heilpraktikerversicherung wie die Gothaer medinatura erstattet sowohl die Heilbehandlund durch Heilpraktiker als auch durch Ärzte für Naturheilverfahren. Die meisten Leistungen, die von Heilpraktikern erbracht werden und sich im GebüH befinden, sind daher auch durch eine solche Heilpraktikerversicherung ohne weiteres erstattungsfähig. Übliche Methoden wie Akupunktur, homöopathie, Massage und viele andere gehören dazu.
Einige Behandlungsmethoden werden jedoch als spekulativ angesehen bzw. kann ihre Anwendung ohne ärztliche Anweisung erhebliche gesundheitliche Risiken bergen, insbesondere, wenn man davon ausgeht, dass der Behandlungsstandar des Heilpraktikers nicht eindeutig geregelt ist. Aus diesem Grund sind Behandlungen wie Kristallographie (spekulativ), bioenergetische Verfahren (nur durch Ärzte erstattungsfähig) nicht bei einer Inanspruchnahme eines Heilpraktikers erstattungsfähig.
Ärzte für Naturheilverfahren rechnen nach dem Hufelandverzeichnis ab, worin sich sämtliche in der Praxis erfolgreich angewendeten Naturheilverfahren befinden, ab. Die Traditionelle chinesische Medizin (TCM), neuraltherapie, Homöopathie sind dabei nur einige von vielen erstattungsfähigen Naturheilverfahren.
