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Archiv für die Kategorie „Naturheilverfahren“

Die Elektroakupunktur basiert auf Ansichten der traditionellen chinesischen Medizin (TCM) und Behandlungsansichten der traditionellen Akupunktur. Da einige Heilpraktiker und Heilbehandlung leider Meinung waren, dass die traditionelle Akupunktur sich durch einen unterschiedlichen elektrischen Hautwiderstand von Mensch zu Mensch unterscheidet, geht man bei der Elektroakupunktur davon aus, dass diese unterschiedlichen Hautwiderstände zu berücksichtigen sind.
Bei der Elektroakupunktur werden die verschiedene elektrischen Hautwiderstände an verschiedenen auch aus Akupunktur bekannten Akupunkturpunkten gemessen. diese Widerstandsmessung soll dann Aufschluss darüber geben, ob und welche Störungen sich im Körper befinden oder vorhanden sind. Eventuell vorhandene Störungen sollen dann durch homöopathisch verdünnte Substanzen geheilt werden.
Nach der Haut Widerstandsmessung werden dem Patienten die durch den Resonanz-Test ermittelten Präparate verabreicht Wohnung. Insofern besteht die Elektroakupunktur neben der traditionellen chinesischen Akupunktur-Medikamentenlehre auch aus Teilen der Homöopathie.
Elektroakupunktur ist jedoch umstritten, da Wissenschafter der Auffassung sind das keine Beweise für die Existenz der so genannten Meridian der gefunden werden können, sondern dass vielmehr unterschiedlicher Spannungen durch die Hautdrüsen hervorgerufen werden.
Trotzdem gibt es mehrere Zusatzversicherungen für Naturheilverfahren, sowie die CSS flexi zur Versicherung, die auch für die Behandlungsmethode der Elektroakupunktur leisten.

Sehr oft kommt die Frage auf, ob eine Heilpraktiker Zusatzversicherung die Kosten der Behandlung durch einen Osteopathen oder Chiropraktiker übernimmt. Eine gute Heilpraktikerversicherung, wie beispielsweise der Tarif Gothaer medinatura erstattet die Behandlungskosten durch Heilpraktiker und Ärzte für Naturheilverfahren. Nun kann es sein, dass ein Arzt für Naturheilverfahren auch Osteopath oder Chiropraktiker ist, in diesem Fall würde die Heilpraktikerversicherung selbstverständlich bei medizinischer Notwendigkeit die Kosten erstatten.

Bezeichnet sich ein Heilbehandler nur als Osteopath oder Chiropraktiker so tut er dies in der Regel deshalb, weil er diese Behandlungsformen fast ausschließlich anwendet, tatsächlich muss er jedoch zugelassener Heilpraktiker sein, um diese Behandlungen durchführen zu dürfen.
Dies wiederum bedeutet, dass der Osteopath oder Chiropraktiker nichts anderes ist als ein zugelassener Heilpraktiker, dessen Behandlungskosten nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) in Rechnung gestellt werden und deshalb auch durch eine Heilpraktikerversicherung erstattungsfähig sind.

Im Zweifel sollte man den Heilbehandler einfach Fragen, ob er Heilpraktiker ist oder eben Arzt mit Zusatzbezeichnung “Naturheilverfahren”. So geht man sicher, dass die Kosten der Naturheilbehandlung von der Zusatzversicherung später auch übernommen werden.

Wer heute in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist und über keine Zusatzversicherung verfügt, steht vor einem Dilemma bzw. kann sich im Bedarfsfall zumindest sinnvolle Behandlungen, die die körpereigene Fähigkeit zur Abwehr und Minderung von Krankenheiten aktivieren, oft nicht leisten. Immerhin vertrauen 73 % der Deutschen nach einer Studie des Instituts Allensbach der heilsamen Wirkung einer Behandlung mit Naturheilverfahren.

Eine Behandlung mit Methoden der alternativen Medizin und der Naturheilkunde kann durchaus die gewünschten Effekte einer Krankheitsbekämpfung bzw. Verbesserung des Wohlbefindens haben. Das zeigt auch die Tatsache, dass im Hufelandverzeichnis  äußerst viele Diagnose- und Therapiemethoden der Naturheilkunde enthalten sind. Das Hufeland-Leistungsverzeichnis nimmt  nur Therapien ins Verzeichnis auf, deren Wirkung wissenschaftlich erwiesen ist.

Zu den besonders wichtigen Naturheilverfahren und Alternativverfahren  zählen die Akupunktur, die Anthroposophische Medizin, die Antihomotoxische Medizin, die Ayurveda, die Bioenergetische Medizin, die Elementar-Therapie, die Hydrotherapie u. v. a. m. Leider werden nur in wenigen Ausnahmefällen und nur unter ganz speziellen Voraussetzungen die Kosten für diese Behandlungen von der GKV übernommen.
Beispielsweise werden schon Kosten der Akupunktur übernommen, weil zusehens erkennt, dass diese Methode der Heilbehandlung erfolgsversprechend ist. Aber die Kostenerstattung für Akupunktur erfolgt nur unter ganz bestimmten Bedingungen und in den meisten Fällen werden z. B. nur sechs Akupunktursitzungen von der GKV bezahlt. Erfolg zeigt die Akupunktur aber in der Regel erst nach fünfzehn oder mehr Behandlungen, die dann der Patient selbst tragen müsste. Des weitern kann nicht darauf vertraut werden, dass zukünftig auch noch diese Leistungen von der GKV bezahlt werden.  Der Abschluss einer Zusatzversicherung Heilpraktiker empfielt sich also. Zu beachten dabei ist, dass es im Bedarfsfalle zu spät für einen Abschluss einer Heilpraktikerversicherung ist. Die Tatsache, dass für die Bezahlung von Leistungen eine bestimmte Wartezeit verstreichen muss, wird immer wieder unterschätzt.

Und: Naturheilverfahren sind nicht nur wegen der Mobilisierung der Selbstheilungskräfte des Körpers wichtig, sondern auch die Verbesserung der seelischen und mentalen Verfassung der Patienten können durch Naturheilverfahren nachhaltig verbessert werden. Körper, Geist und Seele müssen eine Einheit bilden, um optimale Heilungschancen bzw. Stabilierung der täglichen Gesundheit zu fördern. Die von der GKV maßgeblich übernommen Kosten der als “medizinisch notwendig” erachteten Versorgung reicht bei weitem nicht aus, um die Gesundheit und das eigene allgemeine Wohlbefinden und damit einen gewissen Lebensstandard zu sichern. Erwähnenswert ist es auch, dass es auch Psychotherapie durch Heilpraktiker gibt, die im Gegensatz zu der Behandlung durch einen Psychologen unter dem Oberbegriff der Naturheilverfahren bzw. alternativen Medizin fällt. In unserer Gesellschaft sind Depressionen die Volkskrankheit Nummer eins, deren Behandlung  sollte daher von großer Wichtigkeit sein, wird aber leider allzu oft vernachlässigt, auch weil sich Betroffene scheuen sich zu “outen” und zu einem Psychologen zu gehen.

Der individuelle Fall muss Berücksichtigung finden und der Mensch muss als “Ganzes” gesehen werden. So trägt z. B. die Ernährung und ein adäquates Stressmanagement dazu bei, um Bluthochdruck zu vermindern. Leider bezahlt die GKV i. d. R. lediglich Medikamente zur Bluthochdrucksenkung, doch damit alleine ist es selten getan. Es müssen auch die Ursache der Erkrankung und nicht nur deren Symptome bekämpft werden.

Wichtig ist auch, dass sehr viele Therapien und Behandlungen der alternativen Medizin bei meistens sehr vielen Krankheiten angewendet werden kann. Als Beispiel hierfür kann die traditionelle chinesische Medizin oder Pflanzenheilkunde dienen. So hat beispielsweise die traditionelle chinesische Medizin vielfältige Anwendungsbereiche. Sowohl akute Störungen psychosomatischer Art wie z. B.  Derpressionen oder Schlafstörungen als auch neurologische Erkrankungen wie Migräne, chronischer Kopfschmerz werden von ihr behandelt. Ebenso kann die chinesische Medizin bei einer Vielzahl anderer Krankheiten Abhilfe verschaffen. Magen-Darmerkrankungen wie Verstopfung, Colitis ulcerosa, Atemwegserkrankungen wie Asthma und Hauterkrankungen sind nur einige wenige Beispiele, bei dem diese Art der alternativen Medizin Anwendung findet.

Die Beispiele zeigen, dass Naturheilverfahren keineswegs als Sabatmedizin verunglimpft werden kann, vielmehr sollten bei Erkrankungen und Beschwerden maßgeblich auch die alternative Medizin gesetzt werden.