Da die Behandlungen durch einen Heilpraktiker bei vielen Patienten wirksamer sind als die traditionellen Behandlungsmethoden der Schulmedizin, steigt die Anzahl der Versicherten, die Leistungen aus dem Bereich der Naturmedizin in Anspruch nehmen, ständig. Diese Behandlungen sind oftmals sehr langwierig und deshalb auch besonders kostenintensiv. Der Abschluss einer Heilpraktikerversicherung erweist sich als notwendig.
Die gesetzlichen Krankenkassen leisten fast ausnahmslos kaum noch nennenswerte Zahlungen für Behandlungen durch einen Heilpraktiker. Für viele gesetzlich krankenversicherte Patienten ist aber oftmals eine Behandlung durch einen Heilpraktiker der einzige Ausweg, wenn es um ihre Gesundheit geht. Wenn nur durch die alleinige Entscheidung des Versicherten eine Behandlung durch den Heilpraktiker gewünscht wird, verweigern alle gesetzlichen Krankenkassen die Übernahme der Kosten der Behandlung.
Eine Heilpraktikerversicherung übernimmt diese Kosten und auf Wunsch können noch andere Zusatzleistungen abgesichert werden. Im Leistungsspektrum der Heilpraktikerversicherung ist auch die Übernahme der Gebühren enthalten, die nicht durch einen Arzt mit einer zusätzlichen Qualifikation in der Naturheilkunde abgerechnet werden, sondern auch die Gebühren gemäß der Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH). Diese dürfen nur in Rechnung gestellt werden, wenn eine abgeschlossene Heilpraktikerausbildung nachweisbar ist.
Keine gesetzliche Krankenkasse zahlt abgerechnete Leistungen aus dieser oben genannten Gebührenverordnung für Heilpraktiker. Ohne eine Heilpraktikerversicherung müsste der Versicherte alle anfallenden Kosten selbst übernehmen.