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Gothaer mediambulant

  • 80% Erstattung für Naturheilverfahren durch Ärzte und Heilpraktiker
  • bis zu 1000 Euro Erstattung pro Versicherungsjahr
  • Alle Naturheilverfahren nach GebüH und Hufelandverzeichnis
  • 100% Sehhilfen bis zu 120 Euro jedes Jahr
  • 100% Erstattung der gesetzlichen Eigenanteile
  • Bildung von Alterungsrückstellungen
  • seit ca. 15 Jahren am Markt – beitragsstabile Heilpraktikerversicherung
Kundenzufriedenheit

Leistungen Gothaer mediAmbulant

Die Gothaer mediambulant Zusatzversicherung erstattet 80% der Rechnung für alle Naturheilverfahren und Leistungen nach dem Hufelandverzeichnis, sowie nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker bis zu den Höchstsätzen.
Dazu gehören selbstverständlich die bekanntesten Alternativmedizinischen Verfahren wie Homöopathie, Akupunktur, Osteopathie, aber auch viele weitere zum Teil unbekanntere Verfahren, die erfolgversprechend durch Ärzte und Heilpraktiker angewendet werden.

Erstattungsfähig sind demnach Behandlungen durch Heilpraktiker und Fachärzte für Naturheilverfahren.
Erstattet werden bis zu 1000 Euro pro Versicherungsjahr (=Kalenderjahr) für die Behandlungskosten durch Heilpraktiker und Naturheilärzte, aber auch durch diese Heilbehandler verordnete Arznei- und Heilmittel. Die Gothaher erstattet Rechnungen bis zum Höchstsatz des Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) bzw. bis zum 3,5 fachen Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

Zusätzlich erstattet die Gothaer MediAmbulant Heilpraktikerversicherung bis zu 120 Euro pro Kalenderjahr für Sehhilfen (Brillen, Gestelle, Gläser, Kontaktlinsen) und die gesetzlichen Eigeneinteile für durch Ärzte verordnete schulmedizinische Arznei- Heil- und Hilfsmittel.

Kleinere Vorerkrankungen wie z.B. Allergien, Schilddrüsenunterfunktion, kleinere Hauterkrankungen lassen sich bei der Gothaer oft gegen einen fairen Risikozuschlag mitversichern.

Der Tarif bildet Alterungsrückstellungen, die Beiträge steigen bei Erwachsenen ab 21 also nicht mehr aufgrund des Älterwerdens weiter an mit den Jahren.

Wartezeiten und Besonderheiten

Die Gothaer MediAmbulant Heilpraktikerversicherung sieht allgemeine Wartezeiten von anfänglich 3 Monaten vor und besondere Wartezeiten (gelten für Entbindung und Psychotherapie) von 8 Monaten, Es zeigt sich, dass genau diese Wartezeiten scheinbar dafür sorgen, dass die Gothaer Heilpraktikerversicherung seit Jahren sehr beitragsstabil ist und die Beiträge in den letzten Jahren immer mal wieder etwas gesenkt wurden, bzw. vereinzelte Erhöhungen sehr moderat waren.

Gothaer mediambulant leistet durchaus auch für Psychotherapie beim Heilpraktiker . Bitte aber hier die Kostenübernahme im Einzelfall vor Behandlungsbeginn anfragen.

Sofern in einem Versicherungsjahr keine Erstattungen erfolgten zahlt die Gothaer eine erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung von bis zu 5 Monatsbeiträgen an den Versicherungsnehmer (abhängig von der Anzahl der “schadenfreien” Jahre hintereinander). Ein leistungsfreies Jahr =3 Monatsbeiträge, zwei leistungsfreie Jahre = 4 und 3 leistungsfreie Jahre = 5 Monatsbeiträge Rückerstattung.

Psychotherapie mitversichert

Die Gothaer Heilpraktikerversicherung erstattet im Gegensatz zu vielen anderen Tarifen auch medizinisch notwendige Behandlungen nach Ziffer 19 des GebüH – Psychotherapie durch Heilpraktiker, sofern die Behandlung medizinisch notwendig ist und nicht bei Abschluss der Versicherung bereits eine diebezügliche psychische Erkrankung bestanden hat oder in den 5 Jahren vorher bestanden hatte oder Therapie bereits stattfanden oder angeraten wurden.

Einige alternative Verfahren nicht versichert

Dafür schließt die Gothaer Heilpraktikerversicherung leider folgende alternative Heilverfahren nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) aus, sofern diese durch Heilpraktiker durchgeführt werden (Naturheilverfahren nach Hufelandverzeichnis durch Ärzte für Naturheilverfahren, die nach Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet werden, sind problemloser erstattungsfähig, da eine Wirksamkeit wissenschaftlich eher erklärbar ist:

  • Kristallografie
  • Binokulare mikroskopische Untersuchung des Augenvordergrundes
  • Fotoaufnahmen zu diagnostischen Zwecken
  • sofern durch Heilpraktiker durchgeführt: Elektro- Neuraldiagnostik, Segmentdiagnostik, Bioelektrische Funktionsdiagnostik, Hautwiderstandsmessungen (dazu zählt z.B. auch die Bioresonanztherapie, sofern durch Arzt für Naturheilverfahren durchgeführt: erstattungsfähig.
  • Heilmagnetische Behandlungen durch Heilpraktiker
  • Akupunktur zur Behandlung von Allergie wie z.B. Heuschnupfen (zur Schmerzbehandlung hingegen mitversichert)
  • Eigenharninjektion
  • Braunscheidtieren
  • Einfache oder örtliche Lichtbestrahlung
  • Gasgemischinjektionen

Die Wirksamkeit der aufgezählten Behandlungsmethoden ist wissenschaftlich bisher nicht belegbar und wird daher zumindest durch die Gothaer, sofern durch Heilpraktiker durchgeführt, nicht erstattet.

Eine Zusatzversicherung, die rechtssicher bedinungsgemäß für alle Naturheilverfahren des Hufelandverzeichnisses und GebüH *auch dann leistet, sofern diese wissenschaftlich nicht anerkannt sind, ist die Signal Iduna Ambulant plus außer für Psychotherapie Ziffer 19 des GebüH). Auch die Barmenia MehrGesundheit leistet problemlos für sämtliche Verfahren, inklusive Heilpraktiker Psychotherapie, sofern medizinisch notwendig.

Nicht nur bei der Gothaer, sondern bei vielen anderen Tarifen (außer Signal Iduna Ambulant plus) können im Einzelfall einzelne Heilverfahren abgelehnt werden, sofern eine Wirksamkeit nicht überwiegend anerkannt ist oder diese nicht durch den Heilpraktiker logisch begründet werden kann.
Daher sollten Versicherte vor Behandlungsbeginn zur Sicherheit nachfragen, ob ein vom Heilpraktiker empfohlenes Verfahren auch erstattet werden würde.