Jede Heilpraktiker Zusatzversicherung erstattet in der Regel die Behandlungskosten durch Heilpraktiker, die nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker in Rechnung gestellt werden. Nur wenige Heilpraktiker Zusatzversicherungen leisten auch für Naturheilverfahren durch Ärzte.
Derartige Tarife sind beispielsweise Arag 483, Gothaer medinatura oder Barmenia AN. Damit eine Naturheilbehandlung durch einen Arzt, der seine rechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte stellt, auch erstattungsfähig ist, muss der Arzt die Zusatzbezeichnung “Naturheilverfahren” tragen dürfen.
Dies ist der Fall, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt:
- Teilnahme an mindestens 4 Kursen über naruheilgemäße Heilbehandlung von mindestens je einer Woche Dauer
- Drei Monate Weiterbildung durch einen geeigneten Arzt für Naturheilverfahren
- ebenfalls erfüllt ist die Voraussetzung, wenn der betreffende Arzt eine mindestens halbjährige Weiterbildung in einem Krankenhaus für Naturheilverfahren nachweist.
Die Voraussetzungen sind also nicht gerade umfangreich, ca. nahezu 14000 Ärzte in Deutschland tragen derzeit die Zusatzbezeichnung “Naturheilverfahren”.
Wenn Sie eine Heilpraktiker Zusatzversicherung, wie eine der oben genannten Tarife besitzen, so klären Sie vor Behandlungsbeginn ab, ob Ihr behandelnder Arzt eine der aufgezählten Voraussetzungen erfüllt, denn nur dann ist eine Erstattung möglich. Nicht möglich wäre es beispielsweise, wenn ein orthopäde nur einen Kurs für Akupunktur besucht hat und diese nun anbietet, es sei denn, er erfüllt die genannten Voraussetzungen.
