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Die beliebten Zusatzversicherungen für Naturheilverfahren Gothaer MediNatura und Arag 483 heben die Beiträge zum 1.1.2012 massiv an. Der Grund hierfür ist nicht schwer zu erraten. Beide Tarife leisten überaus stark in den Bereichen “Erstattung für Heilpraktiker und Naturheilverfahren für Ärzte. Während die Gothaer Medinatura Zusatzversicherung sogar nur diesen Leistungsbereich abdeckt, beinhaltet die Arag 483 Zusatzversicherung zwar auch zusätzlich sehr wichtige andere ambulante Leistungen, doch erbringt Arag 483 bereits im ersten Jahr theoretisch bis zu 2250 Euro Erstattung für Naturheilverfahren.
Da Heilpraktikerversicherung hauptsächlich von Personen abgeschlossen werden, die diese Leistungen mit sehr hohen Wahrscheinlich nach Abschluss auch stark in Anspruch nehmen, ist eine Beitragsanpassung von gut 50% und mehr bei diesen Tarifen, insbesondere beim weiblichen Klientel, die logische Folge.
Wesentlich beitragsstabiler sind diesbezüglich Tarife, die die Erstattungsleistungen in den ersten 2 Jahren begrenzen und vor allem weitere ambulante Leistungen, wie Sehhilfenerstattung oder Erstattung der GKV-Eigenanteile usw. enthalten.
Als Beispiel wäre hier der Tarif Gothaer MediAmbulant zu nennen, welcher eine nur sehr moderate Anpassung erfährt, die kaum ins Gewicht fällt. Der Zusatztarif Gothaer MediAmbulant ist ähnlich gestrickt wie der Tarif Arag 483, ist allerdings in seinen Leistungen geringfügig schwächer, dafür aber nun deutlich günstiger.
Der weitere Vorteil der Gothaer MediAmbulant Zusatzversicherung ist, dass diese Heilpraktikerversicherung auch Vorerkrankungen gegen einen Risikozuschlag sehr gut mitversichert, die bei anderen Tarifen schnell zur Ablehnung oder zu Leistungsausschlüssen führen.
Gothaer Mediambulant erstattet immerhin 80% der Rechnung bis zu 1000 Euro Rechnungsbetrag pro Jahr für Naturheilverfahren durch Heilpraktiker und/oder Ärzte. Darüber hinaus erstattet der Tarif jedes Jahr 120 Euro für Sehhilfen, sowie sämtliche Eigenanteile im ambulanten Bereich, wozu auch die Praxisgebühr gehört.
Beim Abschluss einer Heilpraktikerversicherung gilt es einiges zu beachten. Da die Methoden der alternativen Medizin und Naturheilkunde neben der konventionellen Schulmedizin zunehmend auch von Ärzten (und längst nicht mehr nur praktizierenden Heilpraktikern) anerkannt und praktiziert wird, sollte die Heilpraktikerversicherung auch für Sitzungen bei Ärzten bezahlen. Das ist jedoch längst nicht bei allen Tarifen der Fall. Schon allein aus diesem Grund sollte nicht der erste beliebige Tarif genommen werden, sondern ein umfassender Zusatzversicherung Vergleich vorgenommen werden, der auch den individuellen Bedarf und die eigene Prioritätensetzung berücksichtigt, vorgenommen werden.
Eine gute Heilpraktikerversicherung ist die ARAG 483 + V110, die sehr umfassend leistet. Daneben ist auch die CSS flexi gesundheits + heilpraktiker ein Tarif, der sich sehen lassen kann. Zwar sind beide Tarife im Vergleich zu alternativen Heilpraktikerversicherung relativ teuer (ein junger Versicherungsnehmer zahlt bereits über 20 Euro im Monat). Allgemein gilt für eine Zusatzversicherung, dass der Beitragssatz nicht das primäres Entscheidungskriterium sein sollte. Statt dessen gilt es im Versicherung Vergleich sorgfältig abzuwägen.
Beispielsweise ist der Monatsbeitrag der Gothaer MediNatura nicht einmal halb so hoch. Doch dabei muss beachtet werden, dass die Gothaer MediNatura gar sich voll auf den Kernbereich einer Zusatzversicherung Heilpraktiker konzentriert hat. Der Tarif leistet lediglich für Naturheilverfahren, während sämtliche Zusatzleistungen wie Erstattung für Sehhilfen, der Praxisgebühr oder z. B. Vorsorge- bzw. IGEL-Leistungen bei diesen Tarif vollkommen außen vor sind.
Damit soll jedoch nicht per se ein Votum gegen die Gothear MediNatura gegeben werden. Wem es lediglich um eine reine Erstattung der Kosten für Naturheilverfahren geht, ist bei der Gothear gut aufgehoben. Zum einen leistet der Tarif auch für Naturheilverfahren, wenn diese von einem Arzt (und nicht Heilpraktiker) vorgenommen werden, zum anderen wird nach dem Hufelandverzeichnis geleistet, womit eine umfassende Versorgung im Bereich Naturheilverfahren und Alternativmedidzin gegeben ist.
Wer dagegen Brillenträger ist und zudem auch noch Leistungen für Schutzimpfungen im Anspruch nehmen will, sowie gleich eine Auslandskrankenversicherung mit eingeschlossen haben möchte, sollte die Zusatzversicherung Heilpraktiker Arag 483 oder die Heilpraktikerversicherung CSS flexi gesundheit + heilpraktiker bevorzugen.
Es ist jedoch ratsam dabei Kosten und Leistungen umfassend gegeneinander abzuwägen und sich die Frage zu stellen, was man versichert haben möchte und überhaupt muss. Manchmal macht es z. B. mehr Sinn vor einer Auslandsreise eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen, die nur für den Zeitraum des Auslandsaufenthalts leistet, um nicht unentwegt einen höheren Beitragssatz zu zahlen.
Wer jedoch sehbehindert ist und mit den Gedanken spielt, seine Augen lasern zu lassen, um auf Brille und Kontaktlinsen verzichten zu können, sollte dann schon eher überlegen, die Arag 483 abzuschließen, die nach drei Jahren Versicherungszugehörigkeit 1.000 Euro für eine LASIK Op erstattet.
Was aber Naturheilverfahren anbelangt, ist die Gothaer MediNatura eine extrem leistungsstarke Heilpraktikerversicherung.
Universitätsabsolventen, die eine Heilpraktikerversicherung suchen, sollten sich die Arag 483 Zusatzversicherung genauer ansehen. Die Arag 483 Heilpraktikerversicherung bietet mehr als nur eine leistungsstarke Absicherung im Bereich der Naturheilverfahren. Neben einer umfangreichen Leistung für Sehhilfen und sogar brechkraftverändernder Lasik Operationen enthält die Arag 483 Zusatzversicherung Heilpraktiker eine Option, nach Ende der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung in eine Krankenvollversicherung zu wechseln.
Sofern ein Uniabsolvent also seine erste Arbeitnehmertätigkeit nach dem Studium beginnt, ist er bis zum Erreichen des entsprechenden Einkommens über der Jahresarbeitendgeltgrenze erst einmal an die GKV gebunden. Nach Ende der Versicherungspflicht, beispielsweise bei Erreichen des entsprechenden Jahreseinkommens oder bei einem Statuswechsel, beispielsweise Selbständigkeit oder Verbeamtung, ist es möglich in eine leistungsstarke Krankenkostenvollversicherung zu wechseln.
Da zwischen dem Eintritt in den ersten richtigen Job nach dem Studium und dem Ende der Versicherungspflicht einige Jahre vergehen können, ist es fraglich, ob der Wechsel in die Krankenvollversicherung aufgrund sich in der Zwischenzeit veränderter Gesundheitszustände, noch möglich ist. Bei Eintritt in eine Krankenvollversicherung sind Gesundheitsfragen zu beantworten, liegen bereits Vorerkrankungen vor, kann es sein, dass ein Antrag nur zu erschwerten Bedingungen möglich ist oder sogar gänzlich abgelehnt wird.
Nicht so bei Besitz einer Anwartschaftsversicherung bzw. einer Zusatzversicherung mit der Option ohne erneute Gesundheitsprüfung in einen leistungsstarken Krankenvolltarif wechseln zu können. Dies ist mit der Arag 483 Zusatzversicherung der Fall. Aus diesem Grund muss man bei Antragstellung der Arag 483 Heilpraktikerversicherung neben den sonst bei anderen Zusatzversicherungen üblichen Gesundheitsfragen bezüglich ambulanter und stationärer Behandlungen, auch Fragen zu angeratenen Zahnbehandlungen bzw. fehlenden Zähnen beantworten.
Zwar enthält die Arag 483 Zusatzversicherung selbst keine Leistungen für Zahnersatz, doch wären diese Leistungen im umfangreichen Maß natürlich in einer Krankenvollversicherung der Arag enthalten. Bei einem späteren Wechsel in die Krankenvollversicherung kann der Versicherte des Arag 483 einfach seine Option ziehen und egal, welche Erkrankungen in der Zwischenzeit aufgetreten sind, die Arag muss ihn in der Krankenvollversicherung aufnehmen.
Solange der Versicherte noch Pflichtmitglied in der GKV ist, genießt er trotzdem einen umfangreichen Versicherungsschutz im ambulanten Bereich und natürlich bezüglich der medizinischen Versorgung mit alternativen Heilmethoden. Eine wirklich runde Sache.
Die Heilpraktikerversicherung Arag 483 stellt ebenso wie die Zusatzversicherung Heilpraktiker CSS flexi eine leistungsstarke und empfehlenswerte Heilpraktikerversicherung dar.
Es gibt allerdings signifikante Unterschiede zwischen der Arag 483 und der CSS flexi auf Grund derer keine pauschale Antwort darauf gegeben werden kann, welche Versicherung besser ist, da dies auf den jeweiligen Einzelfall ankommt.
Beide Heilpraktikerversicherungen leisten für Sehhilfen, allerdings bezahlt die Arag 483 für Sehhilfen bis zu 330 Euro, auf die alle 36 Monate ein Anspruch besteht. Die CSS flexi erstattet dagegen nur 200 Euro der Kosten für Sehhilfen, die aber dagegen alle 24 Monate geleistet werden können. Im Falle einer Nichtanspruchnahme innerhalb von 24 Monate erhöht sich der erstattungsfähige Betrag auf 300 Euro. Die Arag 483 lohnt sich dagegen aber allemal für Menschen, die mit den Gedanken einer Laser-OP spielen und damit noch drei Jahre warten können. Denn nach diesem Zeitraum leistet die Arag 483 eine Zuzahlung für eine Lasik-Op in Höhe von 1000 Euro.
Zwar leistet die CSS flexi Zusatzversicherung nicht pauschal nach dem Hufelandverzeichnis, dafür ist der Leistungskatalog der CSS flexi Krankenzusatzversicherung überaus umfangreich. Über 50 wichtige Naturheilverfahren sind hierin zu finden und decken damit nahezu 100% des kompletten Behandlungsfeldes der alternativen Medizin in Deutschland ab.
Positiv bei der Arag 483 Zusatzversicherung ist, dass der Höchst_Erstattungsbetrag von 2250 Euro auf einen Zeitraum von 24 Monaten aufgeteil ist, während sich die Höchsterstattung der CSS flexi Zusatzversicherung jeweils auf ein Jahr bezieht und zudem in den ersten 24 Monaten auf nur 600 Euro begrenzt ist.
Im Gegensatz zur Arag 483 Heilpraktikerversicherung wird bei der CSS flexi Zusatzversicherung die “Praxisgebühr” erstattet. Beide Zusatzversicherung erstatten jedoch gleichermaßen zu 100% die sonstigen gesetzlichen Eigenanteile für Arznei-Heil- und Hilfsmittel.
Sehr postiv ist bei beiden Tarifen, dass Naturheilverfahren nicht nur dann erstattungsfähig sind, wenn sie von Heilpraktikern durchgeführt werden. Gleiches gilt für eine Behandlung durch Ärzte für Naturheilverfahren und dies bis zu den jeweiligen Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte.
Während die CSS flexi Zusatzversicherung gesundes und kostenbewusstes Verhalten der Versicherungsnehmer mit einem innovativen Schadenfreiheitsrabattsystem belohnt, erhalten Versicherungsnehmer bei einem Jahr Leistungsfreiheit eine Beitragsrückerstattung von 50 Euro bei der Arag 483 Heilpraktikerversicherung.
Zudem bietet die Arag 483 Heilpraktikerversicherung eine Option auf späteren Wechsel in die Krankenvollversicherung und ist insofern besonders interessant für gut verdienende Arbeitnehmer oder Personen, die vor haben später in die private Krankenvollversicherung zu wechseln und sich schon heute ihren Gesundheitszustand sichern möchten.
