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Artikel-Schlagworte: „Hufelandverzeichnis“

Naturheilverfahren und Methoden aus der alternativen Medizin sind heute auch in der Schulmedizin mehr denn je anerkannt, da diese “sanfte Form der Medizin” eine schonende und natürliche Genesung gewährleistet. Besonders nach einer schweren Erkrankung oder großen Operation finden daher Naturheilverfahren zunehmend Anwendung, nicht nur um die schnelle Genesung zu unterstützen, sondern auch um diese überhaupt zu gewährleisten. Leider leistet die Gesetzliche Krankenversicherung nicht mehr für Naturheilverfahren durch Heilpraktiker.

Eine private Heilpraktikerversicherung, die zudem auch die Inanspruchnahme von Ärzten, die Naturheilverfahren und Methoden aus der alternativen Medizin anwenden, ist sehr wichtig, da die korrekte Behandlung über die Wirksamkeit und Dauer des Heilungsprozesses entscheidet.

Gerade bei der Zusatzversicherung Heilpraktiker gibt es jedoch gravierende Unterschiede zwischen den verschiedenen Tarifen. Nicht nur, was Naturheilverfahren angebelangt, sondern besonders auch die Zusatzverleistungen wie z. B. Auslandskrankenversicherung sind sehr unterschiedlich gestaltet.

Wie bei jeder privaten Zusatzversicherung muss daher auch bei der Heilpraktikerversicherung ein Versicherung Vergleich vor Vertragsabschluss vorgenommen werden.

Wer lediglich eine reine Heilpraktikerversicherung haben möchte, ist mit der Gothaer MediNatura sehr gut bedient und kann bares Geld sparen, was unter Umständen auch sinnvoll sein kann, wenn ein Versicherter bereits andere Krankenzusatzversicherungen wie ambulante Krankenversicherung und Auslandskrankenversicherung abgeschlossen hat.

In den meisten Fällen ist es aber zu empfehlen eine umfassend leistende Heilpraktikerversicherung abzuschließen, die darüber hinaus auch sinnvolle Einmalzahlungen für z. B. Sehhilfen wie Brillen und Kontaktlinsen vorsieht. Ein Antragsteller sollte auch die Zusatzleistungen der Heilpraktikerversicherung in Betracht ziehen, selbst wenn dieser bereits andere Zusatzversicherungen hat, da bei den genannten Beispiel für Sehhilfen die Zusatzversicherung gewöhnlich nur eine pauschalisierte, in den meisten Fällen bei weiten nicht ausreichende Einmalzahlung vorsieht, sodasss die Doppelversicherung Sinn macht.

Wichtigstes Kriterium für eine empfehlende Heilpraktikerversicherung ist entweder, dass diese nach den Hufelandverfahren leistet oder einen schon sehr umfassenden Leistungskatalog für Naturheilverfahren und alternative Medizin vorsieht.

Neben der reinen Heilpraktikversicherung ist besonders die Arag 483 + V100 und die CSS flexi gesundheit + heilpraktiker zu empfehlen, die neben Naturheilverfahren sehr umfassend für Behandlungen im ambulanten Bereich leisten.

Da wie erwähnt die Leistungen bei der Heilpraktikversicherung sehr unterschiedlich sind, hilft ein kompetenter Versicherung Vergleich weiter.

 

 

Deine gute und günstige Heilpraktikerversicherung sucht, jedoch nicht mehr als 2000 € ausgeben möchte der sollte insbesondere als weiblicher Interessent sich die Heilpraktikerversicherung DKV NHB ansehen. Die DKV NHB Zusatzversicherung für Naturheilverfahren ist eine deutlich günstigere Alternative als die gute Guter Medinatura Zusatzversicherung. Auch wenn die Heilpraktikerversicherung Gothaer Medinatura bis zu 2000 € Erstattung zu 100 % für Naturheilverfahren durch Heilpraktiker und alternative Medizin durch Ärzte vorsieht, scheint die DKV NHB Heilpraktikerversicherung, welche weniger als die Hälfte Monat kostet, durchaus eine Alternative zu sein. Immerhin erstattet die DKV NHB Zusatzversicherung 80 % der Rechnung bis zu einem maximalen Rechnungsbetrag von 1000 € jedes Jahr.
Dies ist zwar weniger als die Hälfte bei der gut rückgängig dieses soll weniger als die Hälfte der Leistung der guter Medinatura Heilpraktikerversicherung, doch Versicherte erhalten für um die 10  € Absicherung für Naturheilverfahren durch diese DKV NHB Zusatzversicherung. Die DKV NHB Zusatzversicherung ist darüber hinaus ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert, so dass der Beitrag gestaffelt nach Altersgruppen mit dem Versicherten, den 30., im 40., dem 50. und dem 60. Lebensjahr geringfügig ansteigen. Insbesondere Männer erhalten diese zur Versicherung für deutlich unter zehn Euro im Monat und sind dafür für den Krankheitsfall bezüglich der einheitlichen Medizin perfekt abgesichert. Die GKV einer Pflegezusatzversicherung für Naturheilverfahren erstattet sämtliche Naturheilverfahren durch Heilpraktiker nach dem Gebührenverzeichnissen für Heilpraktiker (GebüH) zu den dort genannten Höchstsätzen, sowie sämtliche Naturheilverfahren aus dem Hufelandverzeichnis bei einer Behandlung durch Ärzte für Naturheilverfahren bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Wer auf der Suche nach einer guten Heilpraktikterversicherung ist, die eben nicht nur Behandlungen durch einen zugelassenen Heilpraktiker absichert, sondern ebenso auch für die Kosten alternativer Behandlungsformen durch Ärte für Naturheilverfahren, der steht vor einer weiteren Frage:  Sollte die gewählte Heilpraktikerversicherung nach dem Hufelandverzeichnis oder nach einem festen Katalog erstattungsfähiger Naturheilverfahren leisten.

Das Hufelandverzeichnis beinhaltet zwar sämtliche in Deutschland erfolgreich angewendete Naturheilverfahren, die durch Ärzte angeboten werden. Doch leisten Tarife wie Gothaer medinatura, die nach dem Hufelandverzeichnis leisten trotzdem nur dann für eine bestimmte Naturheilbehandlung, wenn diese medizinisch notwenidig ist. Dies zieht zusätzlich die mögliche Einschränkung im Leistungsfall nach sich, dass die erbrachte Naturheilbehandlung für die Behandlung einer bestimmten Erkrankung aus Sicht der Versicherung nicht immer medizinisch notwendig ist. Ebenso kann es sein, dass bestimmte Naturheilmethoden nur dann erstattet werden, wenn sie von einem Arzt für Naturheilverfahren erbracht werden, nicht aber, wenn ein Heilpraktiker diese erbringt.
Deutlich transparenter ist hier die CSS Versicherung, die in ihrem Baustein flexi heilpraktiker für einen festen, aber überaus umfangreichen Katalog erstattungsfähiger Naturheilverfahren leistet. Die Tatsache, dass diese mit ihrem Namen komplett aufgelistet werden, bietet dem Versicherten im Leistungsfall mehr Sicherheit, dass die Inanspruchnahme einer dort aufgeführten Behandungsform auch abgesichert ist. Tarife, die Pauschal nach dem Hufellandverzeichnis leisten halten sich dies, insbesondere bei seltener angewendeten Behandlungsformen, anscheinend offen, eine bestimmte Behandlung als medizinisch notwending anzusehen.

Probleme diesbezüglich wird es eher nicht bei alltäglichen Behandlungsformen wie Homöopathie oder Akupunktur usw geben. Anders könnte es aber beispielsweise bei einer Magnetresonanztherapie oder einer Eigenblutbehandlung und ähnlichem sein.

Bei einer Behandlung durch Heilpraktiker gibt es diese Probleme im Prinzip seltener, da diese einfach nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker abrechnen und insofern die dort aufgeführten Ziffern nach einer Behandlung in Rechnung stellen.

Der große Unterschied zwischen einem Heilpraktiker und einem Arzt für Naturheilverfahren ist zunächst einmal die Tatsache, dass der Arzt in der Regel ein Medzinstudium abgeschlossen hat. Im Gegensatz zum Studium der Medizin unterliegt die Ausbildung zum Heilpraktiker keinen einheitlichen Kriterien bzw. Inhalten, was es natürlich schwer macht die Qualität oder zumindest den Standard eines Heilpraktikers im Voraus richtig zu beurteilen.

Trotzdem kann die Behandlung durch eine Heilpraktiker eine Krankheit, bzw. ein Krankheitsbild vollständig heilen, in erster Linie dient die Behandlung durch einen Heilpraktiker aber als sinnvolle Ergänzung bei einer ärztlichen Behandlung.

Eine gute Heilpraktikerversicherung wie die Gothaer medinatura erstattet sowohl die Heilbehandlund durch Heilpraktiker als auch durch Ärzte für Naturheilverfahren. Die meisten Leistungen, die von Heilpraktikern erbracht werden und sich im GebüH befinden, sind daher auch durch eine solche Heilpraktikerversicherung ohne weiteres erstattungsfähig. Übliche Methoden wie Akupunktur, homöopathie, Massage und viele andere gehören dazu.

Einige Behandlungsmethoden werden jedoch als spekulativ angesehen bzw. kann ihre Anwendung ohne ärztliche Anweisung erhebliche gesundheitliche Risiken bergen, insbesondere, wenn man davon ausgeht, dass der Behandlungsstandar des Heilpraktikers nicht eindeutig geregelt ist. Aus diesem Grund sind Behandlungen wie Kristallographie (spekulativ), bioenergetische Verfahren (nur durch Ärzte erstattungsfähig) nicht bei einer Inanspruchnahme eines Heilpraktikers erstattungsfähig.

Ärzte für Naturheilverfahren rechnen nach dem Hufelandverzeichnis ab, worin sich sämtliche in der Praxis erfolgreich angewendeten Naturheilverfahren befinden, ab. Die Traditionelle chinesische Medizin (TCM), neuraltherapie, Homöopathie sind dabei nur einige von vielen erstattungsfähigen Naturheilverfahren.

Was bedeutet es eigentlich, wenn eine Heilpraktikerversicherung nach dem Hufelandverzichnis leistet? Das Hufelandverzeichnis ist ein Verbund in Deutschland von Ärzten für Naturheilverfahren. Im aktuellen Hufelandverzeichnis sind die Naturheilverfahren aufgeführt, die von den führenden Ärzten für Naturheilverfahren und Naturheilbehandlern für sinnvoll und wirksam in der praktischen Anwendung eachtet werden.

Bekannte Naturheilverfahren wie Homöopathie, Akupunktur sind genauso in diesem Naturheilverzeichnis des Hufelandgesellschaft enthalten wie weniger bekannte Naturheilverfahren wie bioenergetische Verfahren und viele andere. Im Prinzip enthält das Hufelandverzeichnis sämtliche Naturheilverfahren, die in der deutschen Bevölkerung bekannt sind.

Wer sich daher eine Heilpraktikerversicherung auswählt die nach dem Hufelandverzeichnis leistet, kann sicher sein, dass die wichtigsten Naturheilverfahren wie die genannten oder auch Osteopathie, Chiropraktik usw. enthalten sind.

Heilpraktiker selbst rechnen nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker ab. Die Leistungen aus dem Hufelandverzeichnis sind nach der Gebührenordnung für Ärzte oder nach den dort aufgeführten Analogziffern vom Arzt für Naturheilverfahren in Rechnung zu stellen.

Eine Akupunktur, die beispielsweise bei einem Heilpraktiker durchgeführt wird wird von diesem logischerweise nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker in Rechnung gestellt und nicht nach der Gebührenordnung für Ärzte.