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Immer mehr Patienten, aber auch Heilbehandler schwören auf die Alternative Medizin. Auch die Krankenkassen dürfen diese seit 2004 bezuschussen bzw. hierfür Leistungen erbringen. So werden seitdem homöopathische Mittel auch von der Krankenkasse bezahlt, selbst wenn diese rezeptfrei sind.
Die medizinsche Wirksamkeit wird von einigen Fachkreisen umstritten, die Folge ist, dass Gesundheitsexperten wie Karl Lauterbach der Meinung sind, den Krankenkassen müsse verboten werden weiterhin Mittel der Homöopathie zu bezahlen. Bisher erhalten vor allem Kinder unter 18 Jahren und Jugendliche bis 18 Naturheilmittel von den Gesetzlichen Krankenkassen erstatten. Im Zuge weitere Sparmaßnahmen und Zweifeln an der Wirksamkeit solcher Arzneimittel könnte damit bald Schluss sein.
Es bleibt dann nur noch die Möglichkeit derartige Leistungen über eine private Heilpraktikerversicherung abzusichern. Diese kann allerdings nur solange abgeschlossen werden solange der Gesundheitszustand des Versicherten dies noch zulässt, also die Annahme bei einem privaten Versicherer möglich ist.
