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Artikel-Schlagworte: „Naturheilverfahren“

Beim Abschluss einer Heilpraktikerversicherung gilt es einiges zu beachten. Da die Methoden der alternativen Medizin und Naturheilkunde neben der konventionellen Schulmedizin zunehmend auch von Ärzten (und längst nicht mehr nur praktizierenden Heilpraktikern) anerkannt und praktiziert wird, sollte die Heilpraktikerversicherung auch für Sitzungen bei Ärzten bezahlen. Das ist jedoch längst nicht bei allen Tarifen der Fall. Schon allein aus diesem Grund sollte nicht der erste beliebige Tarif genommen werden, sondern ein umfassender Zusatzversicherung Vergleich vorgenommen werden, der auch den individuellen Bedarf und die eigene Prioritätensetzung berücksichtigt, vorgenommen werden.

Eine gute Heilpraktikerversicherung ist die  ARAG 483 + V110, die sehr umfassend leistet. Daneben ist auch die CSS flexi gesundheits + heilpraktiker ein Tarif, der sich sehen lassen kann. Zwar sind beide Tarife im Vergleich zu alternativen Heilpraktikerversicherung relativ teuer (ein junger Versicherungsnehmer zahlt bereits über 20 Euro im Monat). Allgemein gilt für eine Zusatzversicherung, dass der Beitragssatz nicht das primäres Entscheidungskriterium sein sollte. Statt dessen gilt es im Versicherung Vergleich sorgfältig abzuwägen.

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Beispielsweise ist der Monatsbeitrag der Gothaer MediNatura  nicht einmal halb so hoch. Doch dabei muss beachtet werden, dass die Gothaer MediNatura gar sich voll auf den Kernbereich einer Zusatzversicherung Heilpraktiker konzentriert hat. Der Tarif leistet lediglich für Naturheilverfahren, während sämtliche Zusatzleistungen wie Erstattung für Sehhilfen, der Praxisgebühr oder z. B. Vorsorge- bzw. IGEL-Leistungen bei diesen Tarif vollkommen außen vor sind.

Damit soll jedoch nicht per se ein Votum gegen die Gothear MediNatura gegeben werden. Wem es lediglich um eine reine Erstattung der Kosten für Naturheilverfahren geht, ist bei der Gothear gut aufgehoben. Zum einen leistet der Tarif auch für Naturheilverfahren, wenn diese von einem Arzt (und nicht Heilpraktiker) vorgenommen werden, zum anderen wird nach dem Hufelandverzeichnis geleistet, womit eine umfassende Versorgung im Bereich Naturheilverfahren und Alternativmedidzin gegeben ist.

Wer dagegen Brillenträger ist und zudem auch noch Leistungen für Schutzimpfungen im Anspruch nehmen will, sowie gleich eine Auslandskrankenversicherung mit eingeschlossen haben möchte, sollte die Zusatzversicherung Heilpraktiker Arag 483 oder die Heilpraktikerversicherung CSS flexi gesundheit + heilpraktiker bevorzugen.

Es ist jedoch ratsam dabei Kosten und Leistungen umfassend gegeneinander abzuwägen und sich die Frage zu stellen, was man versichert haben möchte und überhaupt muss. Manchmal macht es z. B. mehr Sinn vor einer Auslandsreise eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen, die nur für den Zeitraum des Auslandsaufenthalts leistet, um nicht unentwegt einen höheren Beitragssatz zu zahlen.

Wer jedoch sehbehindert ist und mit den Gedanken spielt, seine Augen lasern zu lassen, um auf Brille und Kontaktlinsen verzichten zu können, sollte dann schon eher überlegen, die Arag 483 abzuschließen, die nach drei Jahren Versicherungszugehörigkeit 1.000 Euro für eine LASIK Op erstattet.

Was aber Naturheilverfahren anbelangt, ist die Gothaer MediNatura eine extrem leistungsstarke Heilpraktikerversicherung.

Wer heute in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist und über keine Zusatzversicherung verfügt, steht vor einem Dilemma bzw. kann sich im Bedarfsfall zumindest sinnvolle Behandlungen, die die körpereigene Fähigkeit zur Abwehr und Minderung von Krankenheiten aktivieren, oft nicht leisten. Immerhin vertrauen 73 % der Deutschen nach einer Studie des Instituts Allensbach der heilsamen Wirkung einer Behandlung mit Naturheilverfahren.

Eine Behandlung mit Methoden der alternativen Medizin und der Naturheilkunde kann durchaus die gewünschten Effekte einer Krankheitsbekämpfung bzw. Verbesserung des Wohlbefindens haben. Das zeigt auch die Tatsache, dass im Hufelandverzeichnis  äußerst viele Diagnose- und Therapiemethoden der Naturheilkunde enthalten sind. Das Hufeland-Leistungsverzeichnis nimmt  nur Therapien ins Verzeichnis auf, deren Wirkung wissenschaftlich erwiesen ist.

Zu den besonders wichtigen Naturheilverfahren und Alternativverfahren  zählen die Akupunktur, die Anthroposophische Medizin, die Antihomotoxische Medizin, die Ayurveda, die Bioenergetische Medizin, die Elementar-Therapie, die Hydrotherapie u. v. a. m. Leider werden nur in wenigen Ausnahmefällen und nur unter ganz speziellen Voraussetzungen die Kosten für diese Behandlungen von der GKV übernommen.
Beispielsweise werden schon Kosten der Akupunktur übernommen, weil zusehens erkennt, dass diese Methode der Heilbehandlung erfolgsversprechend ist. Aber die Kostenerstattung für Akupunktur erfolgt nur unter ganz bestimmten Bedingungen und in den meisten Fällen werden z. B. nur sechs Akupunktursitzungen von der GKV bezahlt. Erfolg zeigt die Akupunktur aber in der Regel erst nach fünfzehn oder mehr Behandlungen, die dann der Patient selbst tragen müsste. Des weitern kann nicht darauf vertraut werden, dass zukünftig auch noch diese Leistungen von der GKV bezahlt werden.  Der Abschluss einer Zusatzversicherung Heilpraktiker empfielt sich also. Zu beachten dabei ist, dass es im Bedarfsfalle zu spät für einen Abschluss einer Heilpraktikerversicherung ist. Die Tatsache, dass für die Bezahlung von Leistungen eine bestimmte Wartezeit verstreichen muss, wird immer wieder unterschätzt.

Und: Naturheilverfahren sind nicht nur wegen der Mobilisierung der Selbstheilungskräfte des Körpers wichtig, sondern auch die Verbesserung der seelischen und mentalen Verfassung der Patienten können durch Naturheilverfahren nachhaltig verbessert werden. Körper, Geist und Seele müssen eine Einheit bilden, um optimale Heilungschancen bzw. Stabilierung der täglichen Gesundheit zu fördern. Die von der GKV maßgeblich übernommen Kosten der als “medizinisch notwendig” erachteten Versorgung reicht bei weitem nicht aus, um die Gesundheit und das eigene allgemeine Wohlbefinden und damit einen gewissen Lebensstandard zu sichern. Erwähnenswert ist es auch, dass es auch Psychotherapie durch Heilpraktiker gibt, die im Gegensatz zu der Behandlung durch einen Psychologen unter dem Oberbegriff der Naturheilverfahren bzw. alternativen Medizin fällt. In unserer Gesellschaft sind Depressionen die Volkskrankheit Nummer eins, deren Behandlung  sollte daher von großer Wichtigkeit sein, wird aber leider allzu oft vernachlässigt, auch weil sich Betroffene scheuen sich zu “outen” und zu einem Psychologen zu gehen.

Der individuelle Fall muss Berücksichtigung finden und der Mensch muss als “Ganzes” gesehen werden. So trägt z. B. die Ernährung und ein adäquates Stressmanagement dazu bei, um Bluthochdruck zu vermindern. Leider bezahlt die GKV i. d. R. lediglich Medikamente zur Bluthochdrucksenkung, doch damit alleine ist es selten getan. Es müssen auch die Ursache der Erkrankung und nicht nur deren Symptome bekämpft werden.

Wichtig ist auch, dass sehr viele Therapien und Behandlungen der alternativen Medizin bei meistens sehr vielen Krankheiten angewendet werden kann. Als Beispiel hierfür kann die traditionelle chinesische Medizin oder Pflanzenheilkunde dienen. So hat beispielsweise die traditionelle chinesische Medizin vielfältige Anwendungsbereiche. Sowohl akute Störungen psychosomatischer Art wie z. B.  Derpressionen oder Schlafstörungen als auch neurologische Erkrankungen wie Migräne, chronischer Kopfschmerz werden von ihr behandelt. Ebenso kann die chinesische Medizin bei einer Vielzahl anderer Krankheiten Abhilfe verschaffen. Magen-Darmerkrankungen wie Verstopfung, Colitis ulcerosa, Atemwegserkrankungen wie Asthma und Hauterkrankungen sind nur einige wenige Beispiele, bei dem diese Art der alternativen Medizin Anwendung findet.

Die Beispiele zeigen, dass Naturheilverfahren keineswegs als Sabatmedizin verunglimpft werden kann, vielmehr sollten bei Erkrankungen und Beschwerden maßgeblich auch die alternative Medizin gesetzt werden.

Gesetzlich krankenversicherte haben Anspruch auf Begleichung medizinisch in Anspruch genommenen Leistungen durch die Krankenkasse. Allerdings sind die Leistungen bekanntlich eingeschränkt und der Ausschluß von Leistungen der GKV hat bekanntlich in den letzten Jahren zugenommen. Besonders betroffen sind Naturheilverfahren und Heilmethoden und Behandlungen der alternativen Medizin, deren Kosten gewöhnlich nicht von der GKV übernommen werden. Das bringt viele Versicherungsnehmer auf den Plan, die von einer Behandlung z. B. bei einem Heipraktiker sehr viel halten. Doch es gibt nur einige Ausnahmeregelungen für Naturheilverfahren, die von der GKV übernommen werden. Diese sind im sog. “Hufelandverzeichnis” geregelt, das einer Initiative der gleichnamigen Hufelandstiftung zu verdanken ist.

Das Hufelandverzeichnis stellt eine verpflichtende Gebührenordnung für Naturheilverfahren, die von einem Arzt durchgeführt werden. Wenn zwischen Arzt und Patient keine andere Honorarleistung vereinbart wurde, gilt die Gebührenordnung des Hufelandverzeichnisses. Allerdings sind im Hufelandverzeichnis bestimmte Voraussetzungen geregelt, die dafür erfüllt sein müssen. So müssen die Therapien oder  Naturheilverfahren, die von Ärzten durchgeführt werden nach einer bestimmten Gebührenordnung für Ärzte richten. Das Hufelandverzeichnis, das von der Hufelandgesellschaft für Gesamtmedizin e. V. heraus gegeben wird, setzt voraus, das die aufgeführten Diagnostik- und Therapieverfahren, die dem Bereich der Naturheilkunde zuzurechnen sind, folgende Bedingungen erfüllen:

  1. sie müssen “theoretisch erklärbar und praktisch bewährt sein”
  2. “lern- und lehrbar” und
  3. “die eingesetzten Mittel und Wege müssen mit den theoretischen Denkansätzen ein plausibles Konzept ergeben”.

Damit stellt sich natürlich die Frage, wie diese drei Voraussetzungen definiert werden und welche Naturheilverfahren unter diese Kriterien fallen. Im Hufelandverzeichnis sind die meisten Leistungen enthalten, von denen es wissenschaftlich erwiesen ist, dass diese Naturheilverfahren auch Sinn machen, d. h. eine Verbesserung des Wohlbefindens bzw. Linderung oder gar Eliminierung der Krankheit zur Folge hat. Das Hufeland-Leistungsverzeichnis kann neu beschlossen werden und es kann daher sein, dass bestimmte Leistungen, die zur Zeit im Hufelandverzeichnis enthalten sind, gestrichen werden oder auch neue wieder dazu kommen. Der Abschluss einer Heilpraktikerversicherung ist in jedem Fall empfehlenswert. Das Hufelandverzeichnis enthält zwar die meisten bewährten und gängigen Naturheilverfahren, jedoch werden diese  nicht von der GKV bezahlt, sondern lediglich einige wenige Ausnahmeregelungen greifen.

Da Naturheilverfahren oft bei Ärzten, die Naturheilverfahren durchführen, unterschiedlich abgerechnet werden, dient das Hufelandverzeichnis als Abrechnungsvorschrift, falls nichts anderes vereinbart wurde. Der Abschluss einer guten Heilpraktikerversicherung lohnt aber auch deshalb, weil in dieser auch viele Zusatzleistungen wie Vorsorgeuntersuchungen, die nicht von der GKV bezahlt werden, versichert sind.

Ganz anders stellt sich die Situation zudem beim Heilpraktiker dar. Dieser ist nicht an das Hufelandverzeichnis gebunden, sondern kann lediglich nach Heilpraktikerrichtlinien abrechnen, muss es aber nicht. Die Kosten für einen Heilpraktiker können also sehr unterschiedlich ausfallen. Die Rechnung der Behandlung eines Heilpraktikers mus nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) erfolgen, damit sie von der Versicherung anerkannt wird.