Service

HotlineHotline
040-2110766-0

Kostenloser R?ckrufkostenloser Rückruf
Call Back

E-Mail Anfrage
E-Mail Anfrage

Ihre Ansprechpartner
Unser Team hilft Ihnen gerne bei Fragen und Problemen weiter. Rufen Sie gleich unsere Hotline unter 040-2110766-0 an. Oder nutzen Sie unseren kostenlosen Rückruf-Service.
Ihre Ansprechpartner

Artikel-Schlagworte: „Zusatzversicherung Heilpraktiker“

Naturheilverfahren und Methoden aus der alternativen Medizin sind heute auch in der Schulmedizin mehr denn je anerkannt, da diese “sanfte Form der Medizin” eine schonende und natürliche Genesung gewährleistet. Besonders nach einer schweren Erkrankung oder großen Operation finden daher Naturheilverfahren zunehmend Anwendung, nicht nur um die schnelle Genesung zu unterstützen, sondern auch um diese überhaupt zu gewährleisten. Leider leistet die Gesetzliche Krankenversicherung nicht mehr für Naturheilverfahren durch Heilpraktiker.

Eine private Heilpraktikerversicherung, die zudem auch die Inanspruchnahme von Ärzten, die Naturheilverfahren und Methoden aus der alternativen Medizin anwenden, ist sehr wichtig, da die korrekte Behandlung über die Wirksamkeit und Dauer des Heilungsprozesses entscheidet.

Gerade bei der Zusatzversicherung Heilpraktiker gibt es jedoch gravierende Unterschiede zwischen den verschiedenen Tarifen. Nicht nur, was Naturheilverfahren angebelangt, sondern besonders auch die Zusatzverleistungen wie z. B. Auslandskrankenversicherung sind sehr unterschiedlich gestaltet.

Wie bei jeder privaten Zusatzversicherung muss daher auch bei der Heilpraktikerversicherung ein Versicherung Vergleich vor Vertragsabschluss vorgenommen werden.

Wer lediglich eine reine Heilpraktikerversicherung haben möchte, ist mit der Gothaer MediNatura sehr gut bedient und kann bares Geld sparen, was unter Umständen auch sinnvoll sein kann, wenn ein Versicherter bereits andere Krankenzusatzversicherungen wie ambulante Krankenversicherung und Auslandskrankenversicherung abgeschlossen hat.

In den meisten Fällen ist es aber zu empfehlen eine umfassend leistende Heilpraktikerversicherung abzuschließen, die darüber hinaus auch sinnvolle Einmalzahlungen für z. B. Sehhilfen wie Brillen und Kontaktlinsen vorsieht. Ein Antragsteller sollte auch die Zusatzleistungen der Heilpraktikerversicherung in Betracht ziehen, selbst wenn dieser bereits andere Zusatzversicherungen hat, da bei den genannten Beispiel für Sehhilfen die Zusatzversicherung gewöhnlich nur eine pauschalisierte, in den meisten Fällen bei weiten nicht ausreichende Einmalzahlung vorsieht, sodasss die Doppelversicherung Sinn macht.

Wichtigstes Kriterium für eine empfehlende Heilpraktikerversicherung ist entweder, dass diese nach den Hufelandverfahren leistet oder einen schon sehr umfassenden Leistungskatalog für Naturheilverfahren und alternative Medizin vorsieht.

Neben der reinen Heilpraktikversicherung ist besonders die Arag 483 + V100 und die CSS flexi gesundheit + heilpraktiker zu empfehlen, die neben Naturheilverfahren sehr umfassend für Behandlungen im ambulanten Bereich leisten.

Da wie erwähnt die Leistungen bei der Heilpraktikversicherung sehr unterschiedlich sind, hilft ein kompetenter Versicherung Vergleich weiter.

 

 

Sehr oft kommt die Frage auf, ob eine Heilpraktiker Zusatzversicherung die Kosten der Behandlung durch einen Osteopathen oder Chiropraktiker übernimmt. Eine gute Heilpraktikerversicherung, wie beispielsweise der Tarif Gothaer medinatura erstattet die Behandlungskosten durch Heilpraktiker und Ärzte für Naturheilverfahren. Nun kann es sein, dass ein Arzt für Naturheilverfahren auch Osteopath oder Chiropraktiker ist, in diesem Fall würde die Heilpraktikerversicherung selbstverständlich bei medizinischer Notwendigkeit die Kosten erstatten.

Bezeichnet sich ein Heilbehandler nur als Osteopath oder Chiropraktiker so tut er dies in der Regel deshalb, weil er diese Behandlungsformen fast ausschließlich anwendet, tatsächlich muss er jedoch zugelassener Heilpraktiker sein, um diese Behandlungen durchführen zu dürfen.
Dies wiederum bedeutet, dass der Osteopath oder Chiropraktiker nichts anderes ist als ein zugelassener Heilpraktiker, dessen Behandlungskosten nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) in Rechnung gestellt werden und deshalb auch durch eine Heilpraktikerversicherung erstattungsfähig sind.

Im Zweifel sollte man den Heilbehandler einfach Fragen, ob er Heilpraktiker ist oder eben Arzt mit Zusatzbezeichnung “Naturheilverfahren”. So geht man sicher, dass die Kosten der Naturheilbehandlung von der Zusatzversicherung später auch übernommen werden.

Der große Unterschied zwischen einem Heilpraktiker und einem Arzt für Naturheilverfahren ist zunächst einmal die Tatsache, dass der Arzt in der Regel ein Medzinstudium abgeschlossen hat. Im Gegensatz zum Studium der Medizin unterliegt die Ausbildung zum Heilpraktiker keinen einheitlichen Kriterien bzw. Inhalten, was es natürlich schwer macht die Qualität oder zumindest den Standard eines Heilpraktikers im Voraus richtig zu beurteilen.

Trotzdem kann die Behandlung durch eine Heilpraktiker eine Krankheit, bzw. ein Krankheitsbild vollständig heilen, in erster Linie dient die Behandlung durch einen Heilpraktiker aber als sinnvolle Ergänzung bei einer ärztlichen Behandlung.

Eine gute Heilpraktikerversicherung wie die Gothaer medinatura erstattet sowohl die Heilbehandlund durch Heilpraktiker als auch durch Ärzte für Naturheilverfahren. Die meisten Leistungen, die von Heilpraktikern erbracht werden und sich im GebüH befinden, sind daher auch durch eine solche Heilpraktikerversicherung ohne weiteres erstattungsfähig. Übliche Methoden wie Akupunktur, homöopathie, Massage und viele andere gehören dazu.

Einige Behandlungsmethoden werden jedoch als spekulativ angesehen bzw. kann ihre Anwendung ohne ärztliche Anweisung erhebliche gesundheitliche Risiken bergen, insbesondere, wenn man davon ausgeht, dass der Behandlungsstandar des Heilpraktikers nicht eindeutig geregelt ist. Aus diesem Grund sind Behandlungen wie Kristallographie (spekulativ), bioenergetische Verfahren (nur durch Ärzte erstattungsfähig) nicht bei einer Inanspruchnahme eines Heilpraktikers erstattungsfähig.

Ärzte für Naturheilverfahren rechnen nach dem Hufelandverzeichnis ab, worin sich sämtliche in der Praxis erfolgreich angewendeten Naturheilverfahren befinden, ab. Die Traditionelle chinesische Medizin (TCM), neuraltherapie, Homöopathie sind dabei nur einige von vielen erstattungsfähigen Naturheilverfahren.

Was bedeutet es eigentlich, wenn eine Heilpraktikerversicherung nach dem Hufelandverzichnis leistet? Das Hufelandverzeichnis ist ein Verbund in Deutschland von Ärzten für Naturheilverfahren. Im aktuellen Hufelandverzeichnis sind die Naturheilverfahren aufgeführt, die von den führenden Ärzten für Naturheilverfahren und Naturheilbehandlern für sinnvoll und wirksam in der praktischen Anwendung eachtet werden.

Bekannte Naturheilverfahren wie Homöopathie, Akupunktur sind genauso in diesem Naturheilverzeichnis des Hufelandgesellschaft enthalten wie weniger bekannte Naturheilverfahren wie bioenergetische Verfahren und viele andere. Im Prinzip enthält das Hufelandverzeichnis sämtliche Naturheilverfahren, die in der deutschen Bevölkerung bekannt sind.

Wer sich daher eine Heilpraktikerversicherung auswählt die nach dem Hufelandverzeichnis leistet, kann sicher sein, dass die wichtigsten Naturheilverfahren wie die genannten oder auch Osteopathie, Chiropraktik usw. enthalten sind.

Heilpraktiker selbst rechnen nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker ab. Die Leistungen aus dem Hufelandverzeichnis sind nach der Gebührenordnung für Ärzte oder nach den dort aufgeführten Analogziffern vom Arzt für Naturheilverfahren in Rechnung zu stellen.

Eine Akupunktur, die beispielsweise bei einem Heilpraktiker durchgeführt wird wird von diesem logischerweise nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker in Rechnung gestellt und nicht nach der Gebührenordnung für Ärzte.

Zur schnellen, nachhaltigen und wirksamen Genesung von schweren Krankheiten und Operationen und zur Bekämpfung oder zumindest Linderung von chronischen Beschwerden reicht es nicht aus, nur auf Heilmethoden und Medikamente der traditionellen Schulmedizin zu setzen. Die Chinesen wussten schon vor mehr als 2.000 Jahren, dass es bei chronischen Beschwerden nicht ausreicht nur die physischen Symptome zu behandeln, sondern es vielmehr auch darauf ankommt die Ursachen des Leidens, die oft psychischer Art sind, herauszufinden. Körper, Geist und Seele bilden eine Einheit und wirken als solche wechselseitig aufeinander ein. Inzwischen werden alternative Naturheilverfahren von den meisten Ärzten nicht nur anerkannt und akzeptiert, sondern auch von diesen selbst praktiziert. (Der Leistungskatalog einer guten Heilpraktikerversicherung sollte daher nicht nur für die Behandlung beim Heilpraktiker leisten).

Die Anwendungsgebiete und die Wirkungsweise von alternativen Heilmethoden sind enorm. Die wohl bekannteste Therapieform aus dem naturkundlichen Leistungsspektrum dürfte ohne Zweifel die Akupunktur sein. Das theoretische Fundament der Akupunktur liegt mit der sog. “5-Elemente-Lehre” und der “Meridianen”-Lehre in der Traditionellen Chinesischen Medizin”. Insgesamt gibt es 361 bekannte Akupunkturpunkte am Körper, die mit Nadeln eingestochen werden, um die sog. “Lebensenergie” fördern. Das Kritiker die Akupunktur auf Grund ihres pseudo klingenden Touch ablehnen ist unverständlich, zumal ihre Wirkungsweise inzwischen wissenschaftlich erwiesen ist, z. B. zur Prävention von Migräneanfällen und bei Kniebeschwerden, aber auch bei vielen anderen Leiden wie chronische Kopfschmerzen, chronischen Schlafstörungen oder Sehstörungen. Doch nur eine Zusatzversicherung Heilpraktiker garantiert die Übernahme der Kosten, wenn eine Behandlung notwendig ist. Die Gesetzliche Krankenkasse zahlt für Akkupunktur nur in wenigen Ausnahmefällen (z. B. bei chronischen Leiden in der Wirbelsäule), aber dann auch nicht ausreichend. Gewöhnlich zahlt die gesetzliche Krankenversicherung nur die ersten Akupunktur Sitzungen, zur nachhaltigen Genesung bedarf es aber einer längerfristigen Behandlung, deren Mehrkosten der Patient dann aus eigener Tasche bezahlen müsste. In der Regel wird jedoch wegen der hohen Kosten darauf verzichtet, womit aber die ganze Behandlung suboptimal ist, da ein langfristiger Genesungs- oder zumindest Verbesserungsprozess erst nach etwa ein Dutzend Akupunktur Sitzungen einsetzt.