Beratungshotline: 040 / 2110766-0
von 8:00 bis 19:00 Uhr

Abschluss Zusatzversicherung bei psychischen Erkrankungen

Bei im Prinzip allen Heilpraktikerversicherungen spielt das Thema psychische Erkrankungen und Diagnosen eine Rolle.

Sofern in der Vergangenheit eine psychotherapeutische Behandlung durchgeführt wurde oder auch nur angeraten war, sind die interessantesten Zusatzversicherungen für Heilpraktiker und Naturheilbehandlungen durch Ärzte nicht mehr abschließbar (z.B. Signal Iduna Ambulant plus oder auch AXA MED Komfort start).

Abfragezeiträume variieren

Die Zeiträume für die im Antrag nach zurückliegenden Behandlungen gefragt sind varieren je nach Anbieter:

  • Nur 2 Jahre zurück fragt: Universa Unimed Exklusiv + Premium , sowie Nürnberger Amed
  • Nur 3 Jahre zurück fragen: UKV NaturPrivat und auch Münchener Verein 178
  • 4 Jahre zurück fragt: DKV KABN
  • AXA MED Komfort fragt beispielsweise 5 Jahre zurück (alle psychischen Erkrankungen, außer eine ambulante psychotherapeutische Behandlung wurde nach max. 5 Sitzungen beendet)
  • Signal Ambulant plus : Hier wird ebenfalls 5 Jahre zurückgefragt, fragt mittlerweile auch nach allen psychischen Vorerkrankungen und diesbezüglichen Behandlungen im Abfragezeitraum.
  • ebenfalls 5 Jahre rückwirkend bezüglich psychotherapeutischer Behandlungen fragen: Barmenia Mehr Gesundheit und Continentale EASY Ambulant
  • Anbieter wie Gothaer mediambulant und Arag 482 und Arag 483, R+V NH, Württembergische NH, fragen sogar 10 Jahre zurück und lehnen entsprechend meist auch den Antrag immer ab, wenn eine psychotherapeutische Behandlung erfolgte in diesem Zeitraum.

Es kommt auf den Versicherungsfall nicht die Behandlung an

Bezogen auf die Gesundheitsfrage wird nicht immer nur gefragt, ob Behandlungen bezüglich einer psychischen Erkrankung vorgelegen haben, einige Anbieter fragen auch explizit, ob die Erkrankung während dieses Zeitraums bestand. Sofern also eine diesbezügliche medizinische Diagnose vorliegt, ist es sogar egal, ob eine Behandlung stattgefunden hat oder nicht. Eine Erkrankung wie ADHS oder eine derzeit nicht Behandlung bedürftige Depression kann nämlich als chronische Erkrankung permanent bestehen, auch wenn gar keine Behandlung mehr stattfindet.

SDK AP – Abschluss mit Risikozuschlag möglich

Die ambulante Zusatzversicherung SDK AP fragt im Antrag zwar nach vielen Vorerkrankungen und ebenso nach verschiedenen psyichischen Diagnosen, doch die Annahme ist immer möglich. Eine einfache Anpassungsstörung oder auch die Diagnose ADHS wird z.B. gar nicht abgefragt. Bei psychischen Erkrankungen wie Depressionen oder einer Angststörung ist die Annahme mit einem 40%-Risikozuschlag trotzdem möglich.
Achtung: Die SDK leistet nicht für Psychotherapie-Behandlung beim Heilpraktiker. Für alle anderen Behandlungen und auch für die Folgen einer psychischen Vorerkrankung würde der Tarif jedoch leisten.

Alternative ohne Gesundheitsfrage

Bei laufender psychotherapeutischer Behandlung oder einer bestehenden chronischen Erkrankung bleibt momentan nur der Abschluss der Heilpraktikerversicherung ohne Gesundheitsfragen. Dies ist mit dem Wechsel zur BKK VBU verbunden, es besteht dann aber auch Versicherungsschutz für bereits bekannte Erkrankungen, sollten diese behandelt werden müssen.

Unterschiedliche Antragsfragen machen die Auswahl kompliziert